Gefälschte Dokumente, unpünktliche Zahlungen, fehlerhafte Lieferungen und anderweitige Vertragsbrüche sind Gründe für einen Streit zwischen zwei internationalen Geschäftspartnern. Unternehmer müssen immer entscheiden, mit welchen Mitteln sie versuchen, das Problem zu lösen. Oft helfen keine guten Worte, sondern nur Taten, um die Probleme zwischen den Geschäftspartnern zu lösen.

Internationale Rechtschutzversicherung für Unternehmen

Wer keine Rechtsschutzversicherung für seine internationalen Tätigkeiten mit anderen Handelspartnern abschließt, zahlt im Streitfall drauf. Deutsche Unternehmer müssen sich immer vor Augen halten, dass bei internationalen Beziehungen nicht deutsches Recht gilt, sondern die Abkommen, die zwischen den Staaten getroffen wurden. Des Weiteren kommt die Rechtsprechung zur Anwendung, wo der Beklagte seinen Unternehmenssitz führt und nicht der Kläger. Rechtliche Schritte im Ausland durchzusetzen ist mit hohen Kosten verbunden. Neben dem Streitwert geht es auch um die Finanzierung der Gebühren der Behörden und Gerichte.

Im Streitfall sachlich bleiben

Keiner der beiden Geschäftspartner erzielt durch unsachliches Verhalten einen Vorteil. Im Gegenteil, die Streitigkeiten ziehen sich nur unnötig in die Länge, das erhöht die Verfahrenskosten und für die Kommunikation zwischen den Parteien wird ein Vermittler benötigt. Die Sachlichkeit wird zum Ausdruck gebracht, indem der ausländische Geschäftspartner zur Einhaltung der vertraglichen Vereinbarungen aufgefordert wird. Kommt dieser dem nicht nach, hilft kein Geschimpfe oder die Äußerung einer Beleidigung gegenüber seinem Geschäftspartner im Ausland. Stattdessen sollte die Androhung rechtlicher Schritte erfolgen. In den meisten Fällen wirkt das bereits und die Bereitschaft zur Beilegung des Streits steigt. Ist das nicht der Fall, hilft nur die offizielle rechtliche Lösung.

Fachanwalt im Ausland suchen

Ohne anwaltliche Hilfe wird der Streit zwischen den Parteien nicht beizulegen sein. Um seine Ansprüche im Ausland durchzusetzen, ist ein Fachanwalt oder Rechtsbeistand zu kontaktieren. Dabei ist immer darauf zu achten, dass der Anwalt über ein internationales Handlungsrecht verfügt, also auch über die Grenzen hinaus aktiv werden kann. Einen Anwalt für das Handelsrecht in Marokko finden Unternehmer online oder unter der Mithilfe eines Anwalts in Deutschland. Der Fachanwalt sollte Englisch sprechen, um die Kommunikation führen zu können, falls keiner im deutschen Unternehmen marokkanisch spricht.

Bevor der Anwalt im Ausland beauftragt wird, ist die Rechtschutzversicherung zu kontaktieren. Mit ihr ist abzuklären, ob der geplante Einsatz des Anwalts gedeckt ist von der Versicherungspolice. Der Versicherer ist auch bei der Suche nach einem geeigneten Anwalt behilflich, ganz gleich, ob es sich um einen Fachanwalt für Handelsrecht in Europa, Afrika, Asien oder Amerika handelt.

Lange internationale Rechtsprozesse vermeiden

Unternehmer müssen immer mit gesundem Menschenverstand agieren und reagieren. Wenn absehbar ist, dass das gewünschte Ziel unerreichbar bleibt, dann ist mit Vernunft zu handeln und den Versuch zu unternehmen, mithilfe eines Anwalts einen Kompromiss zu erzielen. Das federt in der Regel die größten Verluste ab.

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